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25. Mai 2008, 15:08
Nicole Podschadel

Hallo!
Da der letzte Eintrag, den ich gefunden habe, vom Dezember letzten Jahres ist, möchte ich erst einmal wissen, ob das Forum überhaupt noch genutzt wird?
Wenn ja, würde ich mich sehr freuen, wenn ich mich austauschen könnte über alles, was mit dem Betreuen einer behinderten Person zusammenhängt.
Gruß,
N. Podschadel

Sabine Neumann

Hallo,

ich schaue hier eigentlich schon regelmäßig nach, ob sich etwas Neues ergibt.
An einem Austausch bin ich sehr interessiert.

LG Sabine

Nicole Podschadel

Hallo, Frau Neumann!

Ich hatte gar nicht mehr mit einer Antwort gerechnet, deshalb habe ich länger nicht hereingeschaut.
Sind Sie denn als ehrenamtliche Betreuerin tätig?
Und haben Sie Erfahrung im Umgang mit der Betreuung behinderter Menschen?
Ich bin seit einiger Zeit mit einer etwa gleichaltrigen Frau befreundet, die geh- und sehbehindert ist und bekomme nun so einiges immer erzählt. Manches hat mich schon so aufgeregt, daß ich mir schon überlegt habe, ihr anzubieten, die Betreuung zu übernehmen. Aber ich zögere noch.
Was sind Ihre Erfahrungen?

Gruß,
N. Podschadel

Sabine Neumann

Hallo Frau Podschadel,

ich betreue ehrenamtlich zwei behinderte Menschen. Der Betreuungsverein in dem ich Mitglied bin, hat mich damals als ehrenamtliche Betreuerin vorgeschlagen.
Ich kannte die Personen also vor der Betreuung nicht persönlich. Möglicherweise kann das bei Ihnen zu einem Problem werden, wenn es sich bei der Person um eine Freundin handelt. Ich denke mal, dass je nach Aufgabenkreis, auch schon mal für die Frau unpopuläre Entscheidungen getroffen werden müssten.
Gerade im Bereich der Vermögenssorge, insbesondere bei der Geldeinteilung gibt es da häufig Konflikte, die möglicherweise die Freundschaft belasten könnten.
Wenn es bei der Betreuung jedoch darum geht, für die Frau beispielsweise bei einer Behörde etwas durchzusetzen, kann eine Freundschaft eher ein Ansporn sein, dort das Optimum herauszuholen.
Vielleicht lassen Sie sich mal diesbezüglich bei einem Betreuungsverein beraten.

Liebe Grüße
Sabine Neumann

Nicole Podschadel

Hallo, Frau Neumann!

Ich würde Sie gerne ein bißchen ausfragen.
Ich höre jetzt seit einigen Monaten soviel von meiner Freundin – ich fühle mich schon fast eher wie ein Familienmitglied, denn ich mag sie gerne – über ihr alltägliches Leben, was bei mir ständig Fragen aufwirft.
Das fängt mit dem Auszahlen des Taschengeldes an, geht über Vorschriften der Wohnheimsbetreuer ohne Begründung und Vernunft bis hin zu der Tatsache, daß kein Arztbesuch organisiert wird, wenn es mir doch nötig erscheint.
Als ich mich einmal einmischte, weil ich es nicht mehr länger einfach mit anschauen wollte, wurde ich zu einem Termin zitiert, und fühlte mich dabei wie eine Schülerin, die zum Appell antreten muß.
Die gesetzliche Betreuerin verhält sich so widersprüchlich, daß ich mir ihr Verhalten nicht mehr erklären kann.
Es würde mir sehr helfen, wenn Sie mir von Ihrem Umgang mit Ihren zwei Betreuten erzählen würden, damit ich mir ein besseres Bild machen kann.
Wer kontrolliert die Betreuer? Und wie oft? Gibt es eine Stelle, die z.B. vermittelt, wenn der Betreute Schwierigkeiten mit seinem Gesetzlichen Betreuer hat?

Liebe Grüße,
N. Podschadel

Nicole Podschadel

Hallo, Frau Neumann,

ich möchte aus aktuellem Anlaß noch drei Fragen hinterherschieben,

1) Ist es richtig, daß der zuständige Amtsrichter nur ALLE 5 JAHRE (?!) die betreute Person besucht, um zu überprüfen, ob die Betreuung durch den aktuellen gesetzlichen Betreuer noch erwünscht ist?

2) Ist es üblich, daß dieser Besuch auf der Arbeitsstelle und unangekündigt stattfindet?

3) Was unternimmt der Amtsrichter, wenn er keine eindeutige Aussage erhält?

Meine Bekannte, die auf Grund ihrer starken Sehbehinderung nicht in der Lage ist, einen Brief selber zu lesen, bekam in dieser Situation nun einen Brief vom Gericht auf die Arbeit (WfbM) geschickt, wo sich außer einer Arbeitskollegin niemand bemühte, ihr den Inhalt vorzulesen und ggf. mit ihr darüber zu reden. Sie soll sich nun dazu äußern, ob sie ihre gesetzliche Betreuerin behalten möchte oder nicht.
Warum schickt der Richter keine Vermittlerin von der Betreuungsstelle, wenn er unsicher ist, ob da alles in Ordnung ist? Ein Brief, den sie ohne fremde Hilfe – und das ist ja im Zweifel sogar ihre gesetzliche Betreuerin – nicht lesen kann ist da doch eher weniger hilfreich.

Ich hoffe, Sie schreckt meine lange Nachricht nicht davon ab, mir bald zu antworten.

Mit freundlichen Grüßen
N.Podschadel

Sabine Neumann

Hallo Frau Podschadel,

ich fange mal mit den letzten drei Fragen an:

1. das hängt davon ab, was in dem Betreuungsbeschluss steht, wann die nächste Überprüfung der Betreung stattfindet. Maximal ist glaube ich 7 Jahre.
Wenn jedoch etwas ist, sprich Ihre Freundin oder Sie stellen einen Antrag, dass sich etwas an der Betreuung ändern soll, wird die Überprüfung auch kurzfristiger möglich sein.
2. das kann ich nicht sagen, bei “meinen” Betreuungen war es bisher meist so, dass ich zusammen mit denen zum Gericht gefahren bin. Dort war dann ein Termin im Richterzimmer.
3. Wenn sich die Betreuten nicht äußern können, wird denen normalerweise ein Verfahrenspfleger zur Seite gestellt, der ähnlich wie ein Rechtsanwalt, die Rechte der Person zu vertreten hat.

Ähnlich verhält es sich auch mit dem Brief, vielleicht fragen Sie einfach mal bei Gericht nach. Möglicherweise kann man Ihnen dort direkt sagen, was notwendig ist, dass Sie die Betreuung übernehmen.

Zu dem ersten Artikel kann ich natürlich zu den Taschengeldauszahlungen und den Bestimmungen der Wohnheimbetreuer nichts sagen. Als Betreuer ist es in der Regel so, dass ich bestimme wie das Taschengeld ausgezahlt wird. Das geht von täglichen Regelungen bis dahin, dass ich sage, der Betreute kann selbst entscheiden, wie viel Taschengeld er sich vom Taschengeldkonto abhebt.
Eine Kontrolle der Betreuer erfolgt über das Gericht. Hier ist der Jahresbericht und die Rechnungslegung zu nennen. Hauptsächlich geht es dabei jedoch um finanzielle Angelegenheiten (sprich, wofür ist wieviel Geld ausgegeben worden). Bei Bericht geht es auch um Genehmigungen (Operationen, Grundstücksverkäufe, u.s.w) und was sonst so während des Jahres passiert ist.
Wenn es Probleme gibt ist eigentlich auch das Gericht der richtige Ansprechpartner.

Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen beantworten. Ich weiss nicht wie lange Sie auf eine Antwort warten mussten, ich war vier Wochen im Urlaub.

Sabine Neumann

Nicole Podschadel

Hallo Frau Neumann,

vielen Dank für Ihre Antwort.
Ja, ich habe lange gewartet, aber jetzt weiß ich ja warum. Ich hoffe, Ihr Urlaub war so wie er sein sollte.
Da habe ich direkt die nächste Frage: Wer vertritt Sie, wenn Sie im Urlaub sind? Bestimmen Sie eine andere Betreuerin, die im Bedarfsfall tätig wird?

Aber jetzt noch einmal zurück.

Also, ich fand das Amtsgericht – wenn ich dort Informationen holte – nicht gerade sehr auskunftfreudig.

Ich würde ja gerne meiner Freundin anbieten, die Betreuung zu übernehmen, wenn sie das wollte, aber ich traue es mir zur Zeit nicht zu, weil ich alleinerziehend und ohne Auto bin.
Da kann ich nicht mal eben hin, wenn es Sachverhalte zu klären gibt, die man besser persönlich bespricht.
Also habe ich versucht was von zu Hause aus ging zu klären, z.B. auch eine mögliche Ersatz-Betreuerin hier bei der AWO zu finden, die noch Zeit hätte.

Nun ist es so, daß meine Freundi sich damit sehr schwer tut, den schlußendlichen Schritt zu wagen und einen Betreuerwechsel zu fordern.

Ich kann ihr Verhalten nachvollziehen: sie hat keinen Kontakt zu ihrer Familie (die haben sie mißhandelt als Kind), sie lebt seit ihrer jüngsten Kindheit im Heim, ihre Bezugsbetreuerin und iher Gesetzliche Betreuerin sind ihre einzigen sonstigen Bezugspersonen.

Ihre Bezugsbetreuerin und ihre G.B. sind miteinander befreundet. Das führt oft zu unguten Ergebnissen für meine Freundin. So wird oft gar nicht erst mit ihr gesprochen, wenn es etwas zu klären gibt, sondern die beiden sprechen das einfach unter sich ab.
Wenn es Probleme im Wohnheim gibt, so kann sie nicht auf die Unterstützung durch ihre G.B. hoffen und umgekehrt.
Neulich nahm ihre G.B. sie mit zum Bon Jovi Konzert in Gelsenkirchen, woraufhin sie begeistert zum Fan wurde und gerne einen Frisörbesuch unternommen hätte, um sich die Haare “wie Bon Jovi” (=blonde Strähnchen) machen zu lassen.
Statt ihr einfach zu sagen, ob für einen Frisörbesuch das nötige Geld da ist (der letzte lag mehr als 3 Monate zurück, warum also nicht), haben beide Betreuerinnen so lange auf sie eingewirkt, bis sie ihren Plan wieder verwarf und am Ende selber davon überzeugt war, daß es so besser sei. Nur weil diesen beiden Frauen ihr Geschmack nicht gefiel.
Ich lese doch das Gesetzt richtig: da gibt es nicht das Recht pädagogosch tätig zu sein.

Letzte Woche kaufte sie sich eine Fahne der USA und steckte sie hinten an ihren Rollstuhl. Alles immer noch als Fan von der Band Bon Jovi.
Als ihre Betreuerinnen (beide) das sahen, fielen sie über sie her und meinten, daß sie doch unmöglich eine USA-Fahne offen am Rollstuhl herumfahren könnte, ob sie denn nicht wüßte, daß dort gerade Krieg sei.

Ihre G.B. bestimmt einfach, daß sie mit dem Wohnheim in Urlaub fährt, und informiert meine Freundin wie nebenbei darüber und daß schon alles bezahlt ist.

Wenn meine Freundin fragt, ob sie bitte einmal genau wissen darf, wieviel Geld auf ihrem Konto ist, heißt es, sie solle sich keine Sorgen machen, es sei genug da. Wenn sie sich etwas kaufen will, heißt es dann, sie habe doch gar nicht das Geld dafür.

Sie kaufte sich ein Buch über Bon Jovi (wenn sie etwas macht, dann richtig, und das finde ich toll an ihr) und ich brachte es ihr vorbei, weil niemand im Wohnheim Zeit hatte, mit ihr zum Buchladen zu gehen.
Die Reaktion ihrer Bezugbetreuerin: “Was willst DU denn mit einem Buch???Du kannst doch sowieso nicht lesen!”
Wir gingen danach zusammen zum Spielplatz – was ich leider viel zu selten einrichten kann – und ich las ihr einfach das 1. Kapitel vor und ich denke, daß kann ja auch mal der ein oder andere Betreuer im Wohnheim machen.

Nun Zeit, stundenlang bei McDonald’s rumzusitzen hatten sie an diesem Abend dann jedenfalls noch.

Ich könnte diese Liste noch ziemlich lange fortsetzen.

Ich würde mich auch gerne mehr einmischen, aber als ich das vor einigen Monaten tat, wurde mir mitgeteilt, daß man mir keine Auskunft geben würde, man kenne mich ja überhaupt nicht. Ich nötigte der Heimleitung einen “Vorstellungstermin” ab, bei dem man mir nett und unverbindlich begegnete. Aber danach verwies man mich an die G.B..
Am selben Tag – das Thema Taschengeld war gerade akut, es war zum wiederholten Male nicht pünktlich ausgezahlt worden – telefonierte meine Freundin dann in meinem Beisein mit ihrer G.B. und ich kriegte selber mit, wie diese es schaffte, sie mit Engelszungen dazu zu kriegen sich am Ende für ihren “unverschämten” Anruf auch noch zu entschuldigen! Da habe ich mich dann eingemischt und freundlich versucht am Telefon mit der Betreuerin zu sprechen. Sie wollte jedoch nicht mit mir sprechen.
Und hat stattdessen meine Freundin später zur Schnecke gemacht.
Nun, ich merke gerade, daß sich einiges bei mir angestaut hat.

Nun steht also Anfang September der Termin an, bei dem das Amtsgericht im Beisein der Gesetzlichen Betreuerin klären möchte, ob sie diese behalten will oder nicht.
Meine Freundin sagt selber, daß sie sich wahrscheinlich am Ende nicht trauen wird, dem Richter zu sagen, daß sie Schwierigkeiten mit ihrer Betreuerin hat, wenn diese ihr gegenüber sitzt.

Warum führt das Gericht/die Betreuungsbehörde nicht erst einmal ein 2. und ausführlichereres Gespräch mitzdem Betreuten, wenn es kein klares “Ja” auf die Frage:“Möchten Sie ihre Betreuerin behalten?” bekommt?

Ich scheue mich noch, bei Gericht anzurufen, denn ich hatte meiner Freundin versprochen, nichts zu unternehmen, ohne es mit ihr abzusprechen. Und bisher wollte sie nicht, daß ich irgendwo bei den Behörden ihren Namen nenne, aus Angst, ihre Betreuerin kriegt Wind davon und “macht sie zur Schnecke”.
Aber ich könnte es auch nicht verantworten, wenn der Gerichtstermin vorbeigeht, ohne daß sich etwas ändert.

Es wäre leichter, wenn ich flexibler wäre.

Vielleicht haben Sie hier und da eine Information für mich oder einen Rat.

Gruß,
Nicole Podschadel

Sabine Neumann

Hallo Frau Podschadel,

puh, ich merke schon, dass Sie diese Situation unheimlich belastet.

Zu der Vetretung kann ich Ihnen direkt eine Auskunft geben. Ich habe mit dem Betreuungsverein, bei dem ich Mitglied bin gesprochen. Dort hat sich ein Mitarbeiter spontan bereit erklärt, die Betreuungen weiter zu führen. Auf Antrag bei Gericht wurde der Mitarbeiter dann für den Verhinderungsfall bestellt.

Bei der Angelegenheit mit Ihrer Freundin wird sich wahrscheinlich nichts ändern, wenn Ihre Freundin keine Nägel mit Köpfen macht. Wenn Sie das nicht will, wird es wahrscheinlich so bleiben.
Vielleicht lassen Sie sich diesbezüglich mal, mit Ihrer Freundin zusammen, von einem Betreuungsverein in Ihrer Nähe beraten.
Vielleicht sind die Mitarbeiter dort ja bereit einen Termin mit Ihnen bei Ihrer Freundin vor Ort, dann haben Sie nicht das Problem, den Transport organisieren zu müssen.
Hier auf der Seite gibt es einen Link (habe ich gesehen) zu den Betreuungsvereinen in der Nähe. Die Karte ist zwar noch etwas lückenhaft, aber vielleicht haben Sie ja Glück.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg

Sabine Neumann.

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