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| 25. Mai 2008, 15:08 | |
| Nicole Podschadel |
Hallo! |
| Sabine Neumann |
Hallo, ich schaue hier eigentlich schon regelmäßig nach, ob sich etwas Neues ergibt. LG Sabine |
| Nicole Podschadel |
Hallo, Frau Neumann! Ich hatte gar nicht mehr mit einer Antwort gerechnet, deshalb habe ich länger nicht hereingeschaut. Gruß, |
| Sabine Neumann |
Hallo Frau Podschadel, ich betreue ehrenamtlich zwei behinderte Menschen. Der Betreuungsverein in dem ich Mitglied bin, hat mich damals als ehrenamtliche Betreuerin vorgeschlagen. Liebe Grüße |
| Nicole Podschadel |
Hallo, Frau Neumann! Ich würde Sie gerne ein bißchen ausfragen. Liebe Grüße, |
| Nicole Podschadel |
Hallo, Frau Neumann, ich möchte aus aktuellem Anlaß noch drei Fragen hinterherschieben, 1) Ist es richtig, daß der zuständige Amtsrichter nur ALLE 5 JAHRE (?!) die betreute Person besucht, um zu überprüfen, ob die Betreuung durch den aktuellen gesetzlichen Betreuer noch erwünscht ist? 2) Ist es üblich, daß dieser Besuch auf der Arbeitsstelle und unangekündigt stattfindet? 3) Was unternimmt der Amtsrichter, wenn er keine eindeutige Aussage erhält? Meine Bekannte, die auf Grund ihrer starken Sehbehinderung nicht in der Lage ist, einen Brief selber zu lesen, bekam in dieser Situation nun einen Brief vom Gericht auf die Arbeit (WfbM) geschickt, wo sich außer einer Arbeitskollegin niemand bemühte, ihr den Inhalt vorzulesen und ggf. mit ihr darüber zu reden. Sie soll sich nun dazu äußern, ob sie ihre gesetzliche Betreuerin behalten möchte oder nicht. Ich hoffe, Sie schreckt meine lange Nachricht nicht davon ab, mir bald zu antworten. Mit freundlichen Grüßen |
| Sabine Neumann |
Hallo Frau Podschadel, ich fange mal mit den letzten drei Fragen an: 1. das hängt davon ab, was in dem Betreuungsbeschluss steht, wann die nächste Überprüfung der Betreung stattfindet. Maximal ist glaube ich 7 Jahre. Ähnlich verhält es sich auch mit dem Brief, vielleicht fragen Sie einfach mal bei Gericht nach. Möglicherweise kann man Ihnen dort direkt sagen, was notwendig ist, dass Sie die Betreuung übernehmen. Zu dem ersten Artikel kann ich natürlich zu den Taschengeldauszahlungen und den Bestimmungen der Wohnheimbetreuer nichts sagen. Als Betreuer ist es in der Regel so, dass ich bestimme wie das Taschengeld ausgezahlt wird. Das geht von täglichen Regelungen bis dahin, dass ich sage, der Betreute kann selbst entscheiden, wie viel Taschengeld er sich vom Taschengeldkonto abhebt. Ich hoffe ich konnte Ihre Fragen beantworten. Ich weiss nicht wie lange Sie auf eine Antwort warten mussten, ich war vier Wochen im Urlaub. Sabine Neumann |
| Nicole Podschadel |
Hallo Frau Neumann, vielen Dank für Ihre Antwort. Aber jetzt noch einmal zurück. Also, ich fand das Amtsgericht – wenn ich dort Informationen holte – nicht gerade sehr auskunftfreudig. Ich würde ja gerne meiner Freundin anbieten, die Betreuung zu übernehmen, wenn sie das wollte, aber ich traue es mir zur Zeit nicht zu, weil ich alleinerziehend und ohne Auto bin. Nun ist es so, daß meine Freundi sich damit sehr schwer tut, den schlußendlichen Schritt zu wagen und einen Betreuerwechsel zu fordern. Ich kann ihr Verhalten nachvollziehen: sie hat keinen Kontakt zu ihrer Familie (die haben sie mißhandelt als Kind), sie lebt seit ihrer jüngsten Kindheit im Heim, ihre Bezugsbetreuerin und iher Gesetzliche Betreuerin sind ihre einzigen sonstigen Bezugspersonen. Ihre Bezugsbetreuerin und ihre G.B. sind miteinander befreundet. Das führt oft zu unguten Ergebnissen für meine Freundin. So wird oft gar nicht erst mit ihr gesprochen, wenn es etwas zu klären gibt, sondern die beiden sprechen das einfach unter sich ab. Letzte Woche kaufte sie sich eine Fahne der USA und steckte sie hinten an ihren Rollstuhl. Alles immer noch als Fan von der Band Bon Jovi. Ihre G.B. bestimmt einfach, daß sie mit dem Wohnheim in Urlaub fährt, und informiert meine Freundin wie nebenbei darüber und daß schon alles bezahlt ist. Wenn meine Freundin fragt, ob sie bitte einmal genau wissen darf, wieviel Geld auf ihrem Konto ist, heißt es, sie solle sich keine Sorgen machen, es sei genug da. Wenn sie sich etwas kaufen will, heißt es dann, sie habe doch gar nicht das Geld dafür. Sie kaufte sich ein Buch über Bon Jovi (wenn sie etwas macht, dann richtig, und das finde ich toll an ihr) und ich brachte es ihr vorbei, weil niemand im Wohnheim Zeit hatte, mit ihr zum Buchladen zu gehen. Nun Zeit, stundenlang bei McDonald’s rumzusitzen hatten sie an diesem Abend dann jedenfalls noch. Ich könnte diese Liste noch ziemlich lange fortsetzen. Ich würde mich auch gerne mehr einmischen, aber als ich das vor einigen Monaten tat, wurde mir mitgeteilt, daß man mir keine Auskunft geben würde, man kenne mich ja überhaupt nicht. Ich nötigte der Heimleitung einen “Vorstellungstermin” ab, bei dem man mir nett und unverbindlich begegnete. Aber danach verwies man mich an die G.B.. Nun steht also Anfang September der Termin an, bei dem das Amtsgericht im Beisein der Gesetzlichen Betreuerin klären möchte, ob sie diese behalten will oder nicht. Warum führt das Gericht/die Betreuungsbehörde nicht erst einmal ein 2. und ausführlichereres Gespräch mitzdem Betreuten, wenn es kein klares “Ja” auf die Frage:“Möchten Sie ihre Betreuerin behalten?” bekommt? Ich scheue mich noch, bei Gericht anzurufen, denn ich hatte meiner Freundin versprochen, nichts zu unternehmen, ohne es mit ihr abzusprechen. Und bisher wollte sie nicht, daß ich irgendwo bei den Behörden ihren Namen nenne, aus Angst, ihre Betreuerin kriegt Wind davon und “macht sie zur Schnecke”. Es wäre leichter, wenn ich flexibler wäre. Vielleicht haben Sie hier und da eine Information für mich oder einen Rat. Gruß, |
| Sabine Neumann |
Hallo Frau Podschadel, puh, ich merke schon, dass Sie diese Situation unheimlich belastet. Zu der Vetretung kann ich Ihnen direkt eine Auskunft geben. Ich habe mit dem Betreuungsverein, bei dem ich Mitglied bin gesprochen. Dort hat sich ein Mitarbeiter spontan bereit erklärt, die Betreuungen weiter zu führen. Auf Antrag bei Gericht wurde der Mitarbeiter dann für den Verhinderungsfall bestellt. Bei der Angelegenheit mit Ihrer Freundin wird sich wahrscheinlich nichts ändern, wenn Ihre Freundin keine Nägel mit Köpfen macht. Wenn Sie das nicht will, wird es wahrscheinlich so bleiben. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg Sabine Neumann. |