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22. August 2007, 14:40
Andreas Laubner

Ich betreue meine Tante, sie lebt in einem Pflegeheim für Menschen mit Demenz und wird dort gut versorgt. Ich möchte gerne in den Urlaub fahren, habe aber Sorge, dass ich von dort dann kurzfristig zurück muss, um in eine Operation einzuwilligen. Meine Tante ist bereits einmal gestürzt und ich musste in eine Oberschenkeloperation einwilligen. Damals war ich Gottsei Dank in der Nähe. Jetzt zu meiner Frage: Reicht es aus, wenn ich eine vertraute Person bevollmächtige? Es soll wenn auch nur eine Vollmacht für die Gesundheitssorge sein.

Vielen Dank vorab für die Hilfe!

Frank Flach

Hallo Herr Laubner,

ich hatte mal ein ähnliches Problem. Ich habe im Seniorenheim eine Nummer hinterlassen, wie ich zu erreichen bin. Als ich in eine Operation einwilligen musste, konnte ich das vom Urlaubsort aus per Fax machen. Das war mit dem Krankenhaus problemlos zu klären.
Ich habe das bei einer Anhörung durch den Richter mitgeteilt, darauf hat dieser meine Schwester als meine Vertreterin gerichtlich bestellt.
Jetzt besteht das Problem nicht mehr, da meine Schwester auch einwilligen kann, wenn ich im Urlaub oder sonstwie verhindert bin.

Ich hoffe, diese Ausführung hilft Ihnen weiter.

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