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25. September 2007, 20:08
Schneider Ulrich

Hallo AWO-Profis u. Ehrenamtliche,
vielleicht kann mir jemand bei der Lösung eines “Problems” helfen. Ein neu von mir übernommener Betreuter erhält eine sehr geringe Erwersminderungsrente und darüber hinaus eine “Grundsicherung” durch die Verbandsgemeinde.
Ich erfuhr dann irgend wann einmal, dassm ich eine Mitwirkungspflicht bei der Ermittlung von Angehörigen, sprich Kindern, hätte und bitte ermitteln möchte, wo die Kinder wohnhaft sind. Als Hintergrund vermute ich mögliche Regressansprüche gegen die Kinder. Ob dies wirktlich meine Aufgabe und Pflicht ist, schrieb ich einen Brief an das Amtsgericht. Hierauf antwortete man mir:
“..kann die Anfrage nicht beantwortet werden, da der geschilderte Sachverhalt nicht ausreicht, um die Sache rechtlich zu beurteilen”.
Meine Bedenken beziehen sich in erster Linie auf die mir obliegende Schweigepflicht, sowie die Preisgabe von Daten, die möglicherweise dem Datenschutz unterliegen.
Kann mir auf diese Frage irgendjemand eine kompetente Antwort geben?
mfg – Ulrich Schneider

Sabine Neumann

Hallo Herr Schneider,

soweit ich weiß, ist es tatsächlich so, dass Sie für die Behörden diese Ermittlungen betreiben müssen. Eine Mitwirkungspflicht gibt es zwar für den, der die Leistungen bezieht, aber Sie sind ja der gesetzliche Vertreter.

Ich hoffe, diese Ausführung hilft Ihnen weiter.

LG Sabine

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