EhE-Forum

Lesen Sie bitte vor der Registrierung unsere Nutzungsbedingungen.

17. Oktober 2007, 08:44
Schneider Ulrich

Hallo, für einen Betreuten mit sehr geringer Rente, habe ich bei der AOK einen Antrag auf Zuzahlungsbefreiung gestellt. Aufgrund der nachgewiesenen Kosten ergab sich ein Erstattungsbetrag von € 71,32 (für einen Betreuten mit geringer Rente – viel Geld)
Die AOK verweigert jedoch die Auszahlung, mit der Begründung, diesen Anspruch mit “Altforderungen” zu verrechnen. Gleichzeitig verweigert man, die Aushändigung des Befreiungsausweises. Dies geht meines Erachtens zu weit!
Kennt jemand einen ähnlichen Fall bzw. kann mir jemand sagen, ob dies gesetzeskonform ist?
Damit ich ggf. einen Widerspruch einlegen kann, wäre ich für kurzfristige Reaktionen dankbar.

Registrieren

Ihr Name:

Benutzername:

E-Mail:


Grafik: BTV Altenkirchen Grafik: Mitglied werden Grafik: Download-Center